Kranführergrundlehrgang (Brücken- und Portalkrane)
Einen Kran zweckmäßig und sicher zu steuern, erfordert Kenntnisse, Geschicklichkeit und Übung. Den Grundstein für diese Sicherheit im Führen Ihres Krans legen Sie in unserem Grundlehrgang.
Die Lasten und Güter, die Sie mit einem Brücken- oder Portalkran verheben sollen, machen durch Ihr Gewicht oder sperrige Abmessungen Ihre Arbeit zu einem riskanten Unterfangen. Die Lasten werden unter Umständen über Personen oder Sachwerte hinweg bewegt. Oder es befinden sich Gefahrenquellen im Bewegungsbereich des Krans. Es liegt dann an Ihren Fertigkeiten als Kranführer, einen Unfall zu vermeiden. Sie sollten dazu grundsätzlich mit der Physik eines Krans vertraut sein, um mögliche Risiken sicher erkennen zu können. Aber auch die Transportaufgaben selbst erfordern sicheres Können: Beim feinfühligen Anheben und Absetzen der Ladung, wenn eine Pendelbewegung aufgefangen werden muss oder auch beim korrekten Anschlagen der Ladung am Kranhaken.
Inhalte:
Vorschriften zum Betrieb von Kranen, DGUV Vorschrift 52 (BGV D6)
Winden, Hub- und Zuggeräte, DGUV Vorschrift 54 (BGV D8)
Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb, DGUV Regel 100-500 (BGR 500)
Rechtliche Grundlagen
Anschlag- und Lastaufnahmemittel
Aufgaben und Pflichten des Kranführers
Schriftliche Abschlussprüfung
Vielfältige praktische Übungen mit der Krananlage
Praktische Abschlussprüfung
Dauer
2 Tage
Teilnehmerkreis
Personen, die Brückenkrane, Portalkrane, Säulenschwenkkrane und ähnliches Gerät bedienen sollen
Voraussetzungen
Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung.
Abschluss
Zertifikat und Befähigungsnachweis der BG-Arbeitsschutz Akademie
Hinweis
Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe und Schutzhelm mit.
Referent
Sachverständige von BG-Arbeitsschutz
Fachdozenten der BG-Arbeitsschutz- Akademie
Ihr Nutzen
Durch die Ausbildung nach DGUV Grundsatz 309-003 lernen Sie die rechtlichen Grundlagen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen an Kranführer kennen.
Sie erlangen grundlegendes Know-how für den sicheren Betrieb von Brücken- und Portalkranen.
Sie erwerben mit dem Befähigungsnachweis zum Kranführer ein solides Fundament für die spätere berufliche Tätigkeit.
Kranführerfortbildung (Turmdrehkrane)
Wollen Sie Ihre praktischen Erfahrungen vertiefen und mit einem Zertifikat der BG- Arbeitsschutz Akademie untermauern? Dann müssen Sie Kenntnis darüber erlangen, was bei einem Hebevorgang alles geschieht und geschehen kann und was Sie dabei zu beachten haben. Der Besuch dieses Kurses ist klug und richtig, denn Sie profitieren vom Wissen und den Erfahrungen unserer Dozenten. Jedes Jahr geschieht eine Vielzahl von Unfällen mit Kranen aller Arten. Die Kranführer oder sich in der Nähe befindliche Personen werden verletzt, zum Teil tödlich, zum Teil schwer – mit den Folgen lebenslanger Invalidität. Aber auch Sachschäden können für den Unternehmer und den Kranführer verheerende Folgen haben.
Inhalte
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln
DGUV Vorschrift 52
DGUV Vorschrift 54
DGUV Regel 100-500
Kranbetriebstechnik
Anschlag und Lastaufnahmemittel
Pflichten des Kranführers
Arbeitssicherheit
Fachrechnen
Praktische Übungen
Arbeitsprobe
Schriftliche und praktische Abschlussprüfung
Dauer
3 Tage
Teilnehmerkreis
Erfahrene Baustellenmitarbeiter
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre
Körperliche und geistige Eignung
Mindestens drei Jahre Erfahrung in der Kranbedienung
Entsprechende Bescheinigungen sind der Anmeldung beizulegen.
Abschluss
Zertifikat und Befähigungsnachweis der BG-Arbeitsschutz Akademie
Hinweis
Bitte bringen Sie Ihre persönliche Schutzausrüstung mit.
Referent
Fachdozenten der BG-Arbeitsschutz Akademie
Ihr Nutzen
Sie erweitern Ihre Kenntnisse zur vorschriftsmäßigen Bedienung von Turmdrehkranen.
Sie vertiefen den Kenntnisstand von berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
Sie erwerben den Befähigungsnachweis für das Bedienen von Turmdrehkranen.