Kranausbildung

Kranführerschein Kranführer

Kranarbeiten sind eine verantwortungsvolle Aufgabe, gerade in Anbetracht möglicher Gefahren. Deshalb ist eine sorgfältige Unterweisung von Personen, die mit dem Führen von Kranen betraut werden sollen, erforderlich. Wenn Sie effektiv und sicher als Kranführer arbeiten möchten, sollten Sie deshalb alle Maßnahmen kennen, die Ihre Gesundheit und Ihr Leben beim Betrieb einer Krananlage schützen.
Krane unterliegen gesetzlichen Anforderungen, die der Sicherheit dienen. Sie dürfen ausschließlich von ausgebildetem Personal bedient werden. Die Ausbildung muss zudem regelmäßig durch eine jährliche Unterweisung aktualisiert werden.

Nach dem DGUV Grundsatz 309-003 trägt der Unternehmer die Verantwortung nur ausgebildete Kranführer einzusetzen.

In der Ausbildung zum Kranführer vermitteln wir Ihnen die von der DGUV vorgegebenen Inhalte. Dabei achten wir auf eine anschauliche und praxisnahe Wissensvermittlung in angenehmer Lernumgebung.
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie den Kranführerschein.
Ausbildung für Kranführer der folgenden Kranarten:

    Kranführergrundlehrgang (Brücken- und Portalkrane)
    Kranführerfortbildung (Brücken- und Portalkrane)
    Kranführergrundlehrgang (Turmdrehkranführer)
    Kranführerfortbildung (Turmdrehkrane)
    Kranführerfortbildung (Lkw-Ladekrane)
    Kranführergrundlehrgang (Lkw-Ladekrane)
Kranführergrundlehrgang (Brücken- und Portalkrane)

Einen Kran zweckmäßig und sicher zu steuern, erfordert Kenntnisse, Geschicklichkeit und Übung. Den Grundstein für diese Sicherheit im Führen Ihres Krans legen Sie in unserem Grundlehrgang.
Die Lasten und Güter, die Sie mit einem Brücken- oder Portalkran verheben sollen, machen durch Ihr Gewicht oder sperrige Abmessungen Ihre Arbeit zu einem riskanten Unterfangen. Die Lasten werden unter Umständen über Personen oder Sachwerte hinweg bewegt. Oder es befinden sich Gefahrenquellen im Bewegungsbereich des Krans. Es liegt dann an Ihren Fertigkeiten als Kranführer, einen Unfall zu vermeiden. Sie sollten dazu grundsätzlich mit der Physik eines Krans vertraut sein, um mögliche Risiken sicher erkennen zu können. Aber auch die Transportaufgaben selbst erfordern sicheres Können: Beim feinfühligen Anheben und Absetzen der Ladung, wenn eine Pendelbewegung aufgefangen werden muss oder auch beim korrekten Anschlagen der Ladung am Kranhaken.
Inhalte:
    Vorschriften zum Betrieb von Kranen, DGUV Vorschrift 52 (BGV D6)
    Winden, Hub- und Zuggeräte, DGUV Vorschrift 54 (BGV D8)
    Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb, DGUV Regel 100-500 (BGR 500)
    Rechtliche Grundlagen
    Anschlag- und Lastaufnahmemittel
    Aufgaben und Pflichten des Kranführers
    Schriftliche Abschlussprüfung
    Vielfältige praktische Übungen mit der Krananlage
    Praktische Abschlussprüfung

Dauer

2 Tage
Teilnehmerkreis

Personen, die Brückenkrane, Portalkrane, Säulenschwenkkrane und ähnliches Gerät bedienen sollen
Voraussetzungen

Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung.
Abschluss

Zertifikat und Befähigungsnachweis der BG-Arbeitsschutz Akademie
Hinweis

Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe und Schutzhelm mit.
Referent

Sachverständige von BG-Arbeitsschutz
Fachdozenten der BG-Arbeitsschutz- Akademie
Ihr Nutzen

Durch die Ausbildung nach DGUV Grundsatz 309-003 lernen Sie die rechtlichen Grundlagen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen an Kranführer kennen.
    Sie erlangen grundlegendes Know-how für den sicheren Betrieb von Brücken- und Portalkranen.
    Sie erwerben mit dem Befähigungsnachweis zum Kranführer ein solides Fundament für die spätere berufliche Tätigkeit.
Kranführerfortbildung (Turmdrehkrane)
Wollen Sie Ihre praktischen Erfahrungen vertiefen und mit einem Zertifikat der BG- Arbeitsschutz Akademie untermauern? Dann müssen Sie Kenntnis darüber erlangen, was bei einem Hebevorgang alles geschieht und geschehen kann und was Sie dabei zu beachten haben. Der Besuch dieses Kurses ist klug und richtig, denn Sie profitieren vom Wissen und den Erfahrungen unserer Dozenten. Jedes Jahr geschieht eine Vielzahl von Unfällen mit Kranen aller Arten. Die Kranführer oder sich in der Nähe befindliche Personen werden verletzt, zum Teil tödlich, zum Teil schwer – mit den Folgen lebenslanger Invalidität. Aber auch Sachschäden können für den Unternehmer und den Kranführer verheerende Folgen haben.
Inhalte

    Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln
        DGUV Vorschrift 52
        DGUV Vorschrift 54
        DGUV Regel 100-500
    Kranbetriebstechnik
    Anschlag und Lastaufnahmemittel
    Pflichten des Kranführers
    Arbeitssicherheit
    Fachrechnen
    Praktische Übungen
    Arbeitsprobe
    Schriftliche und praktische Abschlussprüfung

Dauer

3 Tage
Teilnehmerkreis

Erfahrene Baustellenmitarbeiter
Voraussetzungen

    Mindestalter 18 Jahre
    Körperliche und geistige Eignung
    Mindestens drei Jahre Erfahrung in der Kranbedienung
    Entsprechende Bescheinigungen sind der Anmeldung beizulegen.

Abschluss

Zertifikat und Befähigungsnachweis der BG-Arbeitsschutz Akademie
Hinweis

Bitte bringen Sie Ihre persönliche Schutzausrüstung mit.
Referent

Fachdozenten der BG-Arbeitsschutz Akademie
Ihr Nutzen

    Sie erweitern Ihre Kenntnisse zur vorschriftsmäßigen Bedienung von Turmdrehkranen.
    Sie vertiefen den Kenntnisstand von berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
    Sie erwerben den Befähigungsnachweis für das Bedienen von Turmdrehkranen.
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