ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Bg-Arbeitsschutz Akademie Stand 16.03.2019 Im Folgenden werden
Vertragspartner der BG-Arbeitzsschutz AKADEMIE als Teilnehmer und die BG-Arbeitsschutz als Akademie bezeichnet. Teilnehmer und Akademie gemeinsam werden als Vertragsparteien bezeichnet.
1)
Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Veranstaltungen wie bspw. offene Schulungen, Seminare, Trainings.(im folgenden „Leistungen“).
1.2)
Überwiegend erbringt die Akademie Leistungen gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) sind deshalb grundsätzlich für den Verkehr mit diesen Personengruppen verfasst und gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Akademie mit solchen Teilnehmern. Dessen ungeachtet gelten sie aber auch für die Geschäftsbeziehungen der Akademie mit Verbrauchern(§ 13 BGB). In diesem Fall gelten die AGB jedoch mit folgenden Maßgaben:
-Ziffer 5.5 gilt nicht.-Ziff. 7.1 gilt mit der Maßgabe, dass der Sitz der Akademie als Gerichtsstand für den Fall vereinbart wird, dass der Teilnehmer seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Sitz, sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.-Ziff. 7.2 gilt nicht.-Die Akademienimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teil.
1.3
Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Akademie ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Akademiein Kenntnis der AGB des Teilnehmers Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringt.
1.4
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Teilnehmer(einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der Akademiemaßgebend.
2
Angebot,Vertragsschluss,
Rücktritt2.1
Die Angebote der Akademie sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich in Textform vereinbart. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben.
2.2
Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung und nicht ein Erfolg.
2.3
Der Teilnehmer kann sich schriftlich, per Fax oder online bei den Training Centern der Akademie anmelden bzw. einen Auftrag erteilen. Die Anmeldung bzw. Auftragserteilung ist verbindlich, sobald der Teilnehmer eine Auftragsbestätigung in Textform erhält.
2.4
Die Akademie ist berechtigt, zur Auftragsdurchführung auch Unterauftragnehmer einzusetzen.
2.5
Es besteht die Möglichkeit, in Textform von einer Anmeldung bzw. einem Auftrag zurückzutreten: Bei einer Rücktrittserklärung, die spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn eingeht, entfällt der Preis, bis zum 3. Tag vor dem Veranstaltungsbeginn reduziert sich der Preis auf 50 %, bei noch späterer Absage, Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung wird der volle Preis erhoben.
Wird bis zum 7. Tag vor Beginn einer Veranstaltung mit einer Veranstaltungsdauer länger als 3 Monaten der Rücktritt erklärt, wird ein anteiliger Preis in Höhe von 3 Monaten erhoben (vorbehaltlich anderer Regelungen von fördernden Stellen). Für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgebend. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
3
Zahlungsbedingungen
3.1
Sofern nicht ausdrücklich eine einzelvertragliche Regelung oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist, erfolgt die Vergütung nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisen der Akademie. Preise sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer zur Zahlung fällig und auf eines der angegebenen Konten zu überweisen. Die Akademie behält sich vor, bei Veranstaltungen als Teilnahmevoraussetzung Barzahlung sowie Vorauskasse vorzuschreiben.
3.2
Bei Veranstaltungen (Ausnahme: ESF / SGBIII und SGBII) beinhaltet der Rechnungsbetrag die Kosten für die Teilnahme und Verpflegung. Prüfungsgebühren, IHK-Gebühren und Kosten für Lehrmittel werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.3
Eine Veranstaltung kann nicht auf mehrere Teilnehmer aufgeteilt werden. Eine Teilbuchung mit Preisminderung ist, wenn im Programm nicht ausdrücklich ausgewiesen, nicht möglich.
4
Durchführung von Veranstaltungen
4.1
Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Veranstaltungs-programm bzw. entsprechend der mit dem Teilnehmer gesonderten Vereinbarung durchgeführt.Die Akademie behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.
4.2
Ein Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten bzw. an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Veranstaltungstages.
4.3
Die Akademie behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigen, seitens der Akademie nicht zu vertretenden Gründen abzusagen, diese sind insbesondere, aber nicht ausschließlich: plötzliche Erkrankung des Dozenten, höhere Gewalt. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden zurückerstattet. Darüber hinaus gehenden Ansprüche entstehen dem Teilnehmer daraus nicht.
4.4
Für eine als „Garantierte Durchführung“ gekennzeichnete Veranstaltung wird die Durchführung garantiert. Ist die entsprechende Veranstaltung bei der Buchung bereits ausgebucht, besteht kein Anspruch auf Teilnahme an einer solchen Veranstaltung. Die Akademie behält sich bei Erkrankung eines Dozenten sowie bei höherer Gewalt vor,die Veranstaltung dennoch abzusagen. Bei einer solchen Absage wird die Akademie versuchen, dem Teilnehmer einen Ersatztermin anzubieten. Dem Teilnehmer steht es frei den Ersatztermin zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten.
5
Haftung
5.1
Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts Anderesergibt, haftet die Akademie bei Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
5.2
Auf Schadensersatz haftet die Akademie, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Akademie, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfaltin eigenen Angelegenheiten), nur (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in letzterem Fall ist die Haftung der Akademiejedoch auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
5.3
Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziff.5.2 gilt auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die Akademienach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat sowie eine etwaige persönliche Haftung von Organen sowie Sachverständigen und sonstigen Mitarbeitern der Akademie. Sie gilt nicht, soweit die Akademiebzw. die vorgenannten Personen einen Mangel arglistig verschwiegen haben sowie bei Ansprüchen aus einer Beschaffenheitsgarantie oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.5.4Der Teilnehmerhat etwaige Schäden, für die die Akademiehaften soll, unverzüglich der Akademiein Textform anzuzeigen.5.5Soweit Schadensersatzansprüche nach dieser
Ziff.5 beschränkt sind, verjähren sie, soweit sie nicht der Verjährung des § 438 Ab
s. 1 Nr. 2 BGB oder des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
6
Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz
6.1
Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere zum Veranstaltungszweck überlassene Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien –auch auszugsweise –ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch die Akademie gestattet.
6.2
Jedwede Verwendung der BG-Arbeitsschutz Wort-/Bildmarke, die über das erteilte Zertifikat oder die ausgestellte Bescheinigung hinausgeht (bspw. auf Visitenkarten), bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Akademie.
6.3
Die Akademie wird Geschäfts-und Betriebsgeheimnisse, die die Akademiebei der Durchführung der Leistungenzur Kenntnis gelangen, außerhalb der Durchführung der Leistungennicht unbefugt offenbaren und verwerten.
6.4
Die Akademieverarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung und für eigene Zwecke. Dazu setzt die Akademieauch automatische Datenverarbeitungsanlagen ein. Bei der Datenverarbeitung erfüllt die Akademiealle anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen.
7
Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht
7.1
Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist der Sitz der Akademie, soweit die Voraussetzungen gemäß § 38 Zivilprozessordnung vorliegen.
7.2
Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz der Akademie.
7.3
Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts, des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts