AGB für Schulungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Bg-Arbeitsschutz Akademie Stand 16.03.2019 Im Folgenden werden Vertragspartner der BG-Arbeitzsschutz AKADEMIE  als Teilnehmer und  die  BG-Arbeitsschutz als Akademie bezeichnet.  Teilnehmer  und Akademie gemeinsam werden als Vertragsparteien bezeichnet.

1) Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Diese   allgemeinen Geschäftsbedingungen   gelten   für   die   Durchführung   von Veranstaltungen wie bspw. offene Schulungen, Seminare, Trainings.(im folgenden „Leistungen“).

1.2) Überwiegend  erbringt die  Akademie Leistungen  gegenüber Unternehmern  (§  14 BGB),  juristischen  Personen  des  öffentlichen  Rechts  oder  öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) sind  deshalb  grundsätzlich  für  den  Verkehr  mit  diesen  Personengruppen  verfasst und gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Akademie mit solchen Teilnehmern. Dessen   ungeachtet   gelten  sie   aber  auch   für   die  Geschäftsbeziehungen der Akademie mit Verbrauchern(§ 13 BGB). In diesem Fall gelten die AGB jedoch mit folgenden Maßgaben:
-Ziffer 5.5 gilt nicht.-Ziff. 7.1 gilt mit der Maßgabe, dass der Sitz der Akademie als Gerichtsstand für den  Fall  vereinbart  wird,  dass  der Teilnehmer seinen  Sitz,  Wohnsitz  oder gewöhnlichen   Aufenthalt   aus   dem   Geltungsbereich   des   Rechtes   der Bundesrepublik  Deutschland  verlegt  oder  sein Sitz,  sein  Wohnsitz  oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.-Ziff. 7.2 gilt nicht.-Die    Akademienimmt    nicht    an    Streitbeilegungsverfahren    vor    einer Verbraucherschlichtungsstelle
teil.

1.3 Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil,  als die  Akademie ihrer  Geltung  ausdrücklich  zugestimmt  hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Akademiein Kenntnis der AGB des Teilnehmers Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringt.

1.4 Im   Einzelfall   getroffene,   individuelle   Vereinbarungen   mit    dem Teilnehmer(einschließlich  Nebenabreden,  Ergänzungen  und  Änderungen)  haben  Vorrang  vor diesen  AGB.  Für   den   Inhalt   derartiger   Vereinbarungen  ist,  vorbehaltlich  des Gegenbeweises,  ein  schriftlicher  Vertrag  bzw.  die  schriftliche  Bestätigung der Akademiemaßgebend.

2 Angebot,Vertragsschluss,

Rücktritt2.1 Die Angebote der Akademie sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich in Textform vereinbart. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben.

2.2 Gegenstand  des  Auftrages  ist  die  vereinbarte  Tätigkeit  oder  die  sonstige  Leistung und nicht ein Erfolg.

2.3 Der Teilnehmer kann sich schriftlich, per Fax oder online bei den Training Centern der   Akademie   anmelden   bzw.   einen   Auftrag   erteilen.   Die   Anmeldung   bzw. Auftragserteilung ist verbindlich, sobald der Teilnehmer eine Auftragsbestätigung in Textform erhält.

2.4 Die  Akademie ist  berechtigt,  zur  Auftragsdurchführung  auch  Unterauftragnehmer einzusetzen.

2.5 Es  besteht  die  Möglichkeit,  in  Textform  von  einer  Anmeldung  bzw.  einem  Auftrag zurückzutreten:  Bei  einer  Rücktrittserklärung,  die  spätestens  14  Tage  vor  dem Veranstaltungsbeginn   eingeht,   entfällt   der   Preis,   bis   zum   3.   Tag   vor   dem Veranstaltungsbeginn reduziert sich der Preis auf 50 %, bei noch späterer Absage, Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung wird der volle Preis erhoben.

Wird   bis   zum   7.   Tag   vor   Beginn   einer   Veranstaltung   mit   einer Veranstaltungsdauer  länger  als  3  Monaten  der  Rücktritt  erklärt,  wird  ein  anteiliger Preis  in  Höhe  von  3  Monaten  erhoben  (vorbehaltlich  anderer  Regelungen  von fördernden   Stellen).   Für   die   Fristwahrung   ist   das   Datum   des   Poststempels maßgebend.  Die Benennung  eines Ersatzteilnehmers ist möglich.  Das  gesetzliche Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.

3 Zahlungsbedingungen

3.1 Sofern  nicht  ausdrücklich  eine  einzelvertragliche  Regelung  oder   eine  andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist, erfolgt die Vergütung nach den zum Zeitpunkt der  Leistungserbringung  gültigen  Preisen  der  Akademie.  Preise  sind  sofort  nach Rechnungsstellung  ohne  Abzüge  und  unter  Angabe  der  Rechnungsnummer  zur Zahlung fällig und auf eines der angegebenen Konten zu überweisen. Die Akademie behält sich vor, bei Veranstaltungen als Teilnahmevoraussetzung Barzahlung sowie Vorauskasse vorzuschreiben.

3.2 Bei   Veranstaltungen   (Ausnahme:   ESF   /   SGBIII   und   SGBII)   beinhaltet   der Rechnungsbetrag die Kosten für die Teilnahme und Verpflegung. Prüfungsgebühren, IHK-Gebühren und Kosten für Lehrmittel werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.3 Eine  Veranstaltung  kann  nicht  auf  mehrere  Teilnehmer  aufgeteilt  werden.  Eine Teilbuchung   mit   Preisminderung   ist,   wenn   im   Programm   nicht   ausdrücklich ausgewiesen, nicht möglich.

4 Durchführung von Veranstaltungen

4.1 Veranstaltungen   werden   entsprechend   dem   veröffentlichten   Veranstaltungs-programm  bzw.  entsprechend  der  mit  dem  Teilnehmer  gesonderten  Vereinbarung durchgeführt.Die  Akademie  behält  sich  jedoch  Änderungen  vor,  sofern  diese  das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.

4.2 Ein  Anspruch  auf  die  Durchführung  einer  Veranstaltung  durch  einen  bestimmten Dozenten bzw. an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Veranstaltungstages.

4.3 Die Akademie behält sich vor, eine Veranstaltung aus  wichtigen,  seitens  der  Akademie  nicht  zu  vertretenden  Gründen  abzusagen, diese  sind  insbesondere,  aber  nicht  ausschließlich: plötzliche  Erkrankung  des Dozenten,    höhere    Gewalt.    Bereits    bezahlte    Teilnahmegebühren    werden zurückerstattet.  Darüber  hinaus  gehenden  Ansprüche  entstehen  dem  Teilnehmer daraus nicht.

4.4 Für eine als „Garantierte Durchführung“ gekennzeichnete Veranstaltung wird  die Durchführung  garantiert.  Ist  die  entsprechende  Veranstaltung  bei  der  Buchung bereits   ausgebucht,   besteht   kein   Anspruch   auf   Teilnahme   an   einer   solchen Veranstaltung. Die Akademie behält sich bei Erkrankung eines Dozenten sowie bei höherer  Gewalt  vor,die  Veranstaltung  dennoch  abzusagen.  Bei  einer  solchen Absage   wird   die   Akademie   versuchen,   dem   Teilnehmer   einen   Ersatztermin anzubieten. Dem Teilnehmer steht es frei den Ersatztermin zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten.

5 Haftung
5.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts Anderesergibt, haftet die Akademie bei Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Vorschriften.

5.2 Auf  Schadensersatz  haftet die  Akademie,  gleich  aus  welchem  Rechtsgrund,  im Rahmen  der  Verschuldenshaftung  bei  Vorsatz  und  grober  Fahrlässigkeit.  Bei einfacher   Fahrlässigkeit   haftet die   Akademie,   vorbehaltlich   eines   milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfaltin eigenen Angelegenheiten), nur (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen  Vertragspflicht  (Verpflichtung,  deren  Erfüllung  die  ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner  regelmäßig  vertraut  und  vertrauen  darf);  in  letzterem  Fall  ist  die Haftung der   Akademiejedoch    auf    den    Ersatz    des   bei   Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

5.3 Die  Haftungsbeschränkung  gemäß  Ziff.5.2  gilt  auch  bei  Pflichtverletzungen  durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die Akademienach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat sowie eine etwaige persönliche Haftung von Organen sowie  Sachverständigen  und  sonstigen  Mitarbeitern der  Akademie.  Sie  gilt  nicht, soweit die  Akademiebzw.  die  vorgenannten  Personen  einen  Mangel  arglistig verschwiegen haben sowie bei Ansprüchen aus einer Beschaffenheitsgarantie oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.5.4Der Teilnehmerhat etwaige Schäden, für die die Akademiehaften soll, unverzüglich der Akademiein Textform anzuzeigen.5.5Soweit Schadensersatzansprüche nach dieser

Ziff.5 beschränkt sind, verjähren sie, soweit sie nicht der Verjährung des § 438 Ab
s. 1 Nr. 2 BGB oder des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

6 Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz

6.1 Die   dem   Teilnehmer   ausgehändigten   Unterlagen,   Software   und   andere   zum Veranstaltungszweck  überlassene  Medien  sind  urheberrechtlich  geschützt.  Die Vervielfältigung,   Weitergabe   oder   anderweitige   Nutzung   der   ausgehändigten Materialien –auch   auszugsweise –ist   nur   nach   ausdrücklicher   schriftlicher Zustimmung durch die Akademie gestattet.

6.2 Jedwede Verwendung der BG-Arbeitsschutz Wort-/Bildmarke, die über das erteilte Zertifikat oder die ausgestellte Bescheinigung hinausgeht (bspw. auf Visitenkarten), bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Akademie.

6.3 Die Akademie wird Geschäfts-und Betriebsgeheimnisse, die die Akademiebei der Durchführung der  Leistungenzur Kenntnis  gelangen,  außerhalb  der Durchführung der Leistungennicht unbefugt offenbaren und verwerten.

6.4 Die   Akademieverarbeitet   personenbezogene   Daten   des Teilnehmers   zur ordnungsgemäßen   Auftragserfüllung   und   für   eigene   Zwecke.   Dazu   setzt die Akademieauch     automatische     Datenverarbeitungsanlagen     ein.     Bei     der Datenverarbeitung  erfüllt die  Akademiealle  anwendbaren  datenschutzrechtlichen Anforderungen.

7 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht

7.1 Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist der    Sitz der    Akademie,    soweit    die    Voraussetzungen    gemäß    §    38 Zivilprozessordnung vorliegen.

7.2 Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz der Akademie.

7.3 Das    Vertragsverhältnis    und    alle    Rechtsbeziehungen    hieraus    unterliegen ausschließlich  dem  Recht  der  Bundesrepublik  Deutschland  unter  Ausschluss  des Kollisionsrechts,  des  Internationalen Privatrechts  (IPR)  sowie  des  UN-Kaufrechts
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