EuP-Schulungen
Elektrotechnisch unterwiesene Person - und elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln verrichten sollen, müssen zu den Gefahren im Zusammenhang mit diesen Arbeiten unterwiesen werden. Eine sogenannte elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die übertragenen Aufgaben unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt wurde. Nach der EuP Unterweisung kennt die elektrotechnisch unterwiesene Person die Gefahren und Schutzmaßnahmen für diese Tätigkeiten, arbeitet immer unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und wird über die auszuführenden Arbeiten schriftlich bestellt.
Der Lehrgang Elektrotechnisch unterwiesene Person ist übrigens nicht nur für elektrotechnische Arbeiten erforderlich: Wussten Sie, dass jeder, der abgeschlossene elektrische Betriebsräume auch nur betritt, elektrotechnisch unterwiesene Person sein muss?
Wenn Nichtelektriker* einfache elektrotechnische Arbeiten unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß Durchführungsbestimmung zur DGUV Vorschrift 3 (BGV A 3) durchführen sollen, benötigen sie eine elektrotechnische Unterweisung. Durch dieses Seminar erfolgt die Befähigung zur Ausführung einfacher elektrotechnischer Arbeiten unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft .